Die Wohngemeinschaft ist speziell für Menschen mit Demenz konzipiert. Da die Gruppe möglichst homogen sein soll, können Menschen mit rein somatischen Erkrankungen nicht aufgenommen werden.
Für die Aufnahme in der Wohngruppe gelten folgende Kriterien:
- Diagnose Demenz durch einen Facharzt
- mind. Pflegegrad 3 nach dem Pflegeversicherungsgesetz
- Auftraggebergemeinschaft (Bewohner, Betreuer, Angehörige) gibt eine Empfehlung an die Geschäftsleitung ab - für die Neuaufnahme von Bewohnern in die Wohngruppe erfolgt die Zustimmung der Gruppe
- Gruppenfähigkeit wird vorausgesetzt
Die Kosten für die Bewohner setzen sich aus folgenden Einzelposten zusammen:
• Kaltmiete (Einzelzimmer und Gemeinschaftsräume)
• Nebenkosten
• Haushaltsgeld (Verpflegung, Telefon etc.)
• Verwaltungskosten
• Personalkosten (Alltagsbegleiter)
• Pflegekosten
Die Kosten richten sich nach dem Wohnraumanteil und vor allem nach dem Pflege- und Betreuungsbedarf. Um Mittel einzusparen, werden Synergieeffekte genutzt: Da dem ambulanten Dienst zum Beispiel bei der Pflege mehrerer Bewohner keine gesonderten Fahrtkosten entstehen, kann dieses Geld für zusätzliche Pflegeleistungen genutzt werden. Ebenso wird mit der Hauswirtschaft verfahren.
Finanzierung
Die Finanzierung der Kosten pro Bewohner setzt sich wie folgt zusammen:
• Rente oder sonstige Bezüge
• Pflegesachleistungen (je nach Pflegestufe)
• Leistungen der Krankenkasse (Behandlungspflege, Heil- und Hilfsmittel)
• Leistungen der Sozialhilfe (nach BSHG §§ 68/69)
• Leistungen durch Angehörige
Sollten sie an einem Zimmer für ihren Angehörigen oder zu Betreuenden interessiert sein, dann vereinbaren sie einfach einen Termin mit Herrn Schnurr per Telefon oder per E-Mail.
Michael Schnurr
069 - 84843438
0170 - 9379384